Seit dem 2. Juli 2023 sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen für Hinweisgeber bereitzustellen – so schreibt es das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor.
Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert weit mehr als nur ein Bußgeld: Öffentlich gewordene Missstände, mangelnder Schutz von Hinweisgebern oder unzureichende Prozesse können schnell zu massiven Imageschäden und Vertrauensverlust führen – bei Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern gleichermaßen.
Wer sich dabei auf improvisierte Lösungen wie ein E-Mail-Postfach, einen Briefkasten oder eine Telefonhotline verlässt, riskiert rechtliche Fallstricke und mangelnde Vertraulichkeit. Nur eine professionelle, digitale Lösung bietet die Sicherheit, Transparenz und Effizienz, die moderne Unternehmen brauchen – wie unser HinweisRadar.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Unser HinweisRadar ist eine vollumfängliche SaaS-Lösung zur Einrichtung einer internen Meldestelle – benutzerfreundlich, rechtssicher und flexibel einsetzbar: